Lohnbuchhaltung & Lohnabrechnungen
Lohnbuchhaltung und HR-Outsourcing für Schweizer KMU: Lohnabrechnungen, Quellensteuer, AHV/BVG-Abrechnungen, Jahres-Lohnausweis. Ab CHF 351/Mitarbeitender/Jahr.
Lohn- und Personaladministration ist arbeitsintensiv, fehleranfällig und unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. SEBONA Treuhand übernimmt für KMU die komplette Lohnbuchhaltung und HR-Administration – effizient, korrekt und vertraulich.
Berechnen Sie Ihren individuellen Preis online – inkl. Lohnadministration.
Unsere Leistungen im Detail
Monatliche Lohnabrechnungen
Für alle Mitarbeitenden korrekt und fristgerecht – mit pünktlicher Auszahlung und sauberer Dokumentation.
Quellensteuer
Abrechnung für ausländische Mitarbeitende ohne C-Bewilligung – inklusive jährlicher Neuveranlagung auf Wunsch.
Sozialversicherungen
AHV, IV, EO, ALV, BVG, UVG und KTG vollständig deklariert und an die Versicherer übermittelt.
Jahres-Lohnausweise
Erstellung und Übergabe an Mitarbeitende und Steuerbehörden – pünktlich zum Jahresende.
HR-Administration
Arbeitsverträge, Ein- und Austritte, Ferien- und Spesenreglemente, Lohnstrukturen auf Wunsch komplett übernommen.
Quellensteuer-Optimierung
Jährliche Prüfung auf Neuveranlagungs-Möglichkeit – kann erhebliche Steuerersparnisse bringen.
Häufige Fragen
Welche Aufgaben übernimmt SEBONA bei der Lohnbuchhaltung?
Monatliche Lohnabrechnungen, Quellensteuer-Anmeldung und -Abrechnung, AHV/ALV/UVG-Abrechnungen, BVG-Meldungen und Jahres-Lohnausweise. Auf Wunsch auch Stundenerfassung und Ferienverwaltung.
Was kostet die Lohnadministration?
CHF 351 pro Mitarbeitendem/Jahr bei einem Einrichtungs-Aufschlag von CHF 30 pro Mitarbeitendem. Schätzung mit dem Preisrechner.
Liefern Sie die Lohnausweise digital?
Ja, wir liefern jährlich elektronische Lohnausweise – auf Wunsch direkt mit ELM-Übermittlung an die kantonale Steuerverwaltung.
Wer kümmert sich um die Quellensteuer?
Wir komplett: monatliche Meldung neuer Mitarbeitender, korrekte Tarifeinstufung A/B/C/H, Quellensteuer-Abrechnung mit dem zuständigen Kanton und nachträgliche ordentliche Veranlagung wo nötig.