Öffnungszeiten: Mo–Fr: 09:00–12:00 & 13:00–18:00

Selbsttest

Gründungs-Check Schweiz

Einzelfirma, GmbH oder AG? In 60 Sekunden zur passenden Rechtsform – inkl. Vergleich der Kosten, Steuern und Sozialversicherungen. Stand 2026 · unverbindliche Indikation

Wer in der Schweiz ein Unternehmen gründen will, muss sich früh entscheiden: Einzelfirma, GmbH oder AG? Die Wahl beeinflusst die Haftung mit dem Privatvermögen, die Gründungs­kosten, die Sozial­versicherungen, die Pensionskasse, die Steuerbelastung und die Möglichkeit, später Investoren aufzunehmen oder die Firma zu verkaufen.

Unser Gründungs-Check führt Sie in wenigen Klicks durch die wichtigsten Kriterien: Branche, Anzahl Mitgründer, erwarteter Umsatz und Gewinn, Haftungsrisiko, Kapitalbedarf, Anzahl Mitarbeiter und strategische Fragen wie Exit, externe Investoren oder Mitarbeiter­beteiligung. Heraus kommt eine konkrete Empfehlung mit detailliertem Vergleich der drei häufigsten Rechtsformen, geschätzten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie den geltenden Dividenden-Regeln nach der Nidwaldner Praxis (BGE 134 V 297).

Sind Sie bereit für den nächsten Schritt? SEBONA übernimmt für Sie die komplette Gründungs­begleitung: Statutenwahl, Notar-Koordination, Handelsregister, AHV-, MWST- und BVG-Anmeldung. Oder buchen Sie direkt ein kostenloses Erstgespräch.

Strategische Überlegungen (optional)

Häufige Fragen zur Rechtsform-Wahl in der Schweiz

Wann muss eine Einzelfirma ins Handelsregister?

Die Eintragspflicht für Einzelfirmen beginnt bei einem Jahres­umsatz von CHF 100'000. Darunter ist der Eintrag freiwillig. Im Gegensatz dazu müssen GmbH und AG immer eingetragen werden – die Existenz beginnt erst mit dem Handels­register­eintrag.

Wie viel Aktien­kapital muss tatsächlich einbezahlt werden?

Bei der AG: mindestens CHF 50'000 sind einzubezahlen (Liberierung). Bei der GmbH muss das gesamte Stammkapital von CHF 20'000 einbezahlt werden.

Was ist die Nidwaldner Praxis und warum ist sie wichtig?

Die Nidwaldner Praxis (BGE 134 V 297) regelt, wann Dividenden­auszahlungen aus einer Inhaber-geführten GmbH/AG als „verdeckter Lohn" qualifiziert werden. Wer sich einen zu tiefen Lohn auszahlt und stattdessen eine grosse Dividende bezieht, riskiert eine AHV-Nachzahlung von rund 12.8% auf den umqualifizierten Teil. Marktüblicher Lohn muss zuerst gewährleistet sein.

Welche Rechtsform ist am steueroptimiertesten?

Bei kleinen bis mittleren Gewinnen (bis ca. CHF 100'000) ist die Einzelfirma oft günstiger, weil nur Einkommens­steuer plus AHV anfällt. Bei höheren Gewinnen wird die Kapital­gesellschaft (GmbH/AG) attraktiver durch die Trennung von Lohn und Dividende, die privilegierte Dividenden­besteuerung und die Möglichkeit zur Steuer­optimierung über die Pensionskasse.

Kann ich später von Einzelfirma zu GmbH/AG umwandeln?

Ja, die Umwandlung ist möglich (Sacheinlage des Geschäfts in die neue Gesellschaft). Steuerneutral, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (Geschäftsfortführung, gleiche Beteiligungsverhältnisse, 5-Jahres-Sperrfrist). Wir begleiten solche Umwandlungen mit Treuhand und Steuerberatung.

Rechtlicher Hinweis – unverbindliche Indikation: Dieser Check ist eine unverbindliche Indikation auf Basis des Schweizer Obligationenrechts (OR), aktueller Sozialversicherungs- und Steuergesetze (Stand 2026). Die individuelle Situation, Steuerlast und persönliche Vorsorgesituation sollten in jedem Fall mit einem qualifizierten Treuhänder oder Notar geprüft werden. Aus diesem Tool entsteht kein Beratungsverhältnis und keine Haftung.