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Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was bleibt von Ihrem Bruttolohn netto übrig? Alle Sozialabzüge auf einen Blick. Stand 2026 · unverbindliche Indikation, ohne Einkommens­steuer am Ende des Jahres

Wer einen Brutto-Netto-Lohnvergleich in der Schweiz machen will, stösst schnell auf Abkürzungen wie AHV, ALV, NBU, BVG oder KTG. Unser kostenloser Lohnrechner berechnet aus Ihrem Bruttolohn die effektive Netto-Auszahlung pro Monat und Jahr – inklusive der korrekten BVG-Beiträge je Altersklasse, NBU-Anteil und allenfalls Quellensteuer für Ausländer ohne C-Bewilligung.

Die Berechnung berücksichtigt die aktuellen Schweizer Sozialversicherungswerte (Stand 2026): AHV/IV/EO 5.3%, ALV 1.1% (nur bis CHF 148'200, der Solidaritätsbeitrag wurde per 1. Januar 2023 abgeschafft), BVG-Eintrittsschwelle CHF 22'680 und Koordinationsabzug CHF 26'460. Wichtig: Die Einkommenssteuer ist hier nicht abgezogen – sie wird am Ende des Jahres separat veranlagt (ausser bei Quellensteuer-Pflichtigen).

Sie suchen nicht den Brutto-Netto-Rechner für sich selbst, sondern wollen die Lohnbuchhaltung Ihres Unternehmens auslagern? SEBONA übernimmt die komplette Lohnadministration – monatliche Abrechnungen, Quellensteuer, AHV, Lohnausweis. Mehr im Preisrechner.

BVG-Sätze sind die gesetzlichen Mindestsätze; effektive Pensionskassen-Sätze (überobligatorisch) variieren je nach Plan.

Bei Pensum < 8h/Woche entfällt NBU.

Ihr Nettolohn
CHF 0
pro Monat (von CHF 0)
Pro Jahr
CHF 0

Aufschlüsselung Sozialabzüge

Hinweise:
  • Familienzulagen kommen on top (CHF 200–330/Kind je Kanton).
  • Einkommens­steuer ist nicht abgezogen – fällt am Jahresende an (ausser bei Quellensteuer).
  • BVG (Pensionskasse) fliesst auf Ihr persönliches Alters­sparkonto – kein verlorenes Geld.

Was bedeuten die einzelnen Abzüge?

AHV / IV / EO (5.3%)

Alters-, Invaliden- und Erwerbsersatzversicherung. Finanziert AHV-Rente, IV-Renten und Mutterschaftsentschädigung. Arbeitgeber zahlt dieselben 5.3% zusätzlich. Beitragspflicht ohne obere Lohngrenze.

ALV (1.1% bis CHF 148'200)

Arbeitslosenversicherung. Sichert 70–80% des Lohns bei Arbeitslosigkeit für bis zu 18–24 Monate. Beitragspflicht nur auf Lohnanteilen bis CHF 148'200/Jahr – darüber keine ALV-Beiträge mehr (der frühere Solidaritätsbeitrag von 0.5% wurde per 1.1.2023 abgeschafft).

NBU (1–2%)

Nichtbetriebsunfall – Unfälle in der Freizeit. Pflicht ab 8 Std./Woche bei demselben Arbeitgeber. Berufsunfall (BU) zahlt komplett der Arbeitgeber.

BVG (7–18% je Alter)

Berufliche Vorsorge / 2. Säule. Sparen für die Pension. Eintritt ab Jahreslohn CHF 22'680. Koordinationsabzug CHF 26'460 wird vom Bruttolohn abgezogen – nur der koordinierte Lohn ist versichert. Werte können sich periodisch ändern (BVG-Verordnung des Bundesrats).

KTG (0–1%)

Krankentaggeld-Versicherung. Deckt 80% Lohn bei Krankheit für bis zu 720 Tage. In vielen GAVs vorgeschrieben, sonst optional.

Quellensteuer (5–20% je Kanton/Tarif)

Für ausländische Arbeitnehmer ohne C-Bewilligung. Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab. Tarif richtet sich nach Familienstand (A/B/C/H) und Kanton. Bei einem Jahres-Einkommen über CHF 120'000 (Bund) erfolgt eine nachträgliche ordentliche Veranlagung.

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Häufige Fragen zum Schweizer Lohnsystem

Welche Sozialabzüge sind Pflicht?

AHV/IV/EO und ALV sind für alle Angestellten obligatorisch. NBU (Nichtbetriebsunfall) ist Pflicht ab 8 Wochenstunden bei demselben Arbeitgeber. BVG (Pensionskasse) ist obligatorisch ab Jahreslohn von CHF 22'680. KTG (Krankentaggeld) ist nicht überall Pflicht, in vielen Gesamtarbeitsverträgen aber vorgeschrieben.

Was ändert sich beim BVG je nach Alter?

Die gesetzlichen Mindestbeitragssätze steigen mit dem Alter: 18–24 Jahre 0% (nur Risikoschutz), 25–34 Jahre 7%, 35–44 Jahre 10%, 45–54 Jahre 15%, 55–64/65 Jahre 18%. Effektive Beitragssätze überobligatorischer Pläne können höher sein – Arbeitgeber zahlt jeweils mindestens 50% des Gesamtbeitrags.

Wo ist die Einkommenssteuer?

Die Einkommenssteuer ist im Schweizer System nicht laufend vom Lohn abgezogen, sondern wird am Jahresende über die Steuererklärung veranlagt – ausser bei Ausländern ohne C-Bewilligung (Quellensteuer). Daher zeigt dieser Rechner das Netto VOR Einkommenssteuer.

Ist BVG wirklich „abgezogen" oder Sparen?

BVG-Beiträge sind technisch ein Lohnabzug, fliessen aber auf Ihr persönliches Alters­sparkonto bei der Pensionskasse. Es ist also Sparen mit Steuervorteil (keine Einkommenssteuer auf BVG-Beiträge) – kein „verlorenes" Geld wie bei AHV oder Steuern.

Rechtlicher Hinweis – unverbindliche Indikation: Dieser Rechner ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis der aktuellen Schweizer Sozialversicherungsbeiträge (Stand 2026). Effektive Beiträge können je nach Arbeitgeber, Pensionskasse, Versicherung und Kanton abweichen. Aus diesem Tool entsteht kein Beratungsverhältnis und keine Haftung.